Sehbeeinträchtigung
Sehbeein-
trächtigung
Es gibt spezielle Hilfen für Personen mit Sehbeeinträchtigungen, unter anderem taktile Hinweise, große Schrift oder Audioguides:
Die Nachfrage nach „barrierefreiem Tourismus“ steigt stetig. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und einen stressfreien Urlaub. Auch andere mobilitätseingeschränkte Personengruppen, unter anderem Unfallgeschädigte oder Senioren, profitieren von Maßnahmen der Barrierefreiheit. Detaillierte Angaben zu den barrierefreien Angeboten der nachfolgend aufgeführten Sehenswürdigkeiten – inklusive Legende – finden Sie auf der Webseite des Örtlichen Teilhabemanagements im Landkreis Mansfeld-Südharz.
Download: Broschüre Barrierefreier Tourismus im Landkreis Mansfeld-Südharz
Es gibt spezielle Hilfen für Personen mit Sehbeeinträchtigungen, unter anderem taktile Hinweise, große Schrift oder Audioguides:
Es gibt spezielle Hilfen für Personen mit Hörbeeinträchtigungen, unter anderem Induktionsschleifen, Symbolik, Gebärdendolmetscher:
Das Gebäude oder Gelände ist voll zugänglich für Rollstuhlfahrer:
In diesen Ausflugszielen gibt es spezielle Angebote in leichter oder einfacher Sprache:
Es stehen ausgewiesene Behindertenparkplätze zur Verfügung:
Weitere Informationen zu barrierefreien Unterkünften finden Sie in der Broschüre Barrierefreier Tourismus im Landkreis Mansfeld-Südharz.
Unterkünfte mit barrierefrei erreichbaren Zimmern mit rollstuhlgerechtem Bad für Übernachtungsgäste:
Es ist ein Fahrstuhl vorhanden, welcher eventuell nicht mit jedem Rollstuhl nutzbar ist:
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Es ist ein rollstuhlgerechter Aufzug vorhanden. Die Türbreite beträgt mindestens 90 Zentimeter.
Es ist eine Besuchertoilette vorhanden, welche nicht für alle Menschen mit Beeinträchtigungen erreichbar oder nutzbar ist:
Es ist eine rollstuhlgerechte und barrierefrei erreichbare Besuchertoilette vorhanden:
Eine gemeinsame Aktion des Projektes „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“ und der Standortentwicklungsgesellschaft Mansfeld-Südharz GmbH:
Das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“ fungiert als strategische Schnittstelle und zentraler Ansprechpartner innerhalb des Landkreises, der Kommunen sowie Initiativen. Die Teilhabemanagerinnen begleiten und unterstützen die Organisation und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen auf kommunaler Ebene.
Das Projekt ist Bestandteil des ESF-Programmes „Örtliches Teilhabemanagement“ und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.
Amt für Soziales und Integration
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Teilhabemanagerinnen
Telefon: (03464) 535 33 58
E-Mail: teilhabe@lkmsh.de
Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderung eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und einen stressfreien Urlaub.
Das Teilhabemanagement des Landkreises Mansfeld-Südharz stellt Ihnen hier Angebote und Ausflugsziele unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit vor.